Grundstückgewinnsteuer
Professionelle Berechnung und Einreichung – steueroptimiert für minimale Steuerlast beim Liegenschaftsverkauf.
Was ist die Grundstückgewinnsteuer?
Wenn Sie in der Schweiz eine Liegenschaft, ein Grundstück oder eine Stockwerkeigentumswohnung verkaufen, fällt auf den erzielten Gewinn die Grundstückgewinnsteuer an. Diese Steuer wird kantonal erhoben und ist in der ganzen Deutschschweiz unterschiedlich geregelt – wir kennen die Besonderheiten in allen Kantonen, mit besonderer Erfahrung in Aargau, Solothurn und Luzern. Je länger Sie die Liegenschaft besessen haben, desto tiefer fällt die Steuer aus – doch nur wenn Sie alle gesetzlich zulässigen Abzüge konsequent geltend machen.
💡 Der Grundstückgewinn errechnet sich aus dem Verkaufspreis abzüglich des Kaufpreises und aller anrechenbaren Kosten. Eine professionelle Berechnung kann die Steuerlast erheblich reduzieren.
Unsere Leistungen
Rickenbach Treuhand GmbH übernimmt für Sie die vollständige Bearbeitung der Grundstückgewinnsteuererklärung – von der Berechnung des steuerbaren Gewinns bis zur Einreichung bei der zuständigen Behörde. Unser Ziel: minimale Steuerlast durch maximale Ausschöpfung aller zulässigen Abzüge.
Gewinnberechnung
Exakte Berechnung des steuerbaren Grundstückgewinns inkl. aller anrechenbaren Aufwendungen.
Steueroptimierung
Konsequente Geltendmachung aller Abzüge – Renovation, Erschliessungskosten, Mäklerprovisionen und mehr.
Deklaration & Einreichung
Vollständiges Ausfüllen und fristgerechte Einreichung der Grundstückgewinnsteuererklärung.
Prüfung des Steuerbescheids
Kontrolle der Veranlagung und Einsprache bei fehlerhafter Berechnung durch die Steuerbehörde.
Diese Abzüge können Ihre Steuerlast senken
Viele Liegenschaftsverkäufer verschenken bares Geld, weil sie nicht alle zulässigen Kosten geltend machen. Folgende Aufwendungen können den steuerbaren Gewinn reduzieren:
Anschaffungskosten (Kaufpreis, Handänderungssteuer, Notariatskosten)
Wertvermehrende Aufwendungen (Renovation, Umbau, Anbau)
Mäklerprovisionen und Inserate
Erschliessungskosten
Notariats- und Grundbuchkosten beim Verkauf
Vorzeitige Auflösung von Hypotheken (Vorfälligkeitsentschädigung)
Besitzdauerrabatt – je länger, desto günstiger
In der ganzen Deutschschweiz wird die Grundstückgewinnsteuer mit zunehmender Besitzdauer reduziert – die genauen Rabattstufen variieren jedoch von Kanton zu Kanton. Wer eine Liegenschaft viele Jahre gehalten hat, profitiert von erheblichen Ermässigungen. Wir berechnen den optimalen Zeitpunkt und prüfen, ob ein Aufschub der Steuer möglich ist.
Kosten unserer Dienstleistung
Die Kosten für die professionelle Bearbeitung Ihrer Grundstückgewinnsteuererklärung variieren je nach Komplexität des Falles. Für eine Standarderklärung können Sie mit CHF 300 bis CHF 500 rechnen. Bei komplexeren Fällen (mehrere Transaktionen, Erbengemeinschaften, lange Besitzdauer mit vielen Belegen) erstellen wir Ihnen gerne eine individuelle Offerte.
Standarderklärung
CHF 300–500
Unkomplizierter Verkauf einer Liegenschaft
Komplexe Fälle
Auf Anfrage
Erbengemeinschaft, mehrere Objekte, viele Belege
Grundstückgewinnsteuer – professionelle Hilfe in der ganzen Deutschschweiz
Rickenbach Treuhand GmbH begleitet Liegenschaftsverkäufer in der ganzen Deutschschweiz – mit besonderer Erfahrung in den Kantonen Aargau, Solothurn und Luzern. Ob Einfamilienhaus in Kölliken, Mehrfamilienhaus in Aarau, Stockwerkeigentum in Olten oder Grundstück in Luzern – wir kennen die kantonalen Besonderheiten der Grundstückgewinnsteuer und sorgen dafür, dass Sie nicht mehr bezahlen als nötig. Kontaktieren Sie uns frühzeitig – am besten bereits vor dem Verkauf, damit wir gemeinsam die steuerlich optimale Strategie planen können.
Liegenschaft verkauft oder geplant?
Wir berechnen Ihre Grundstückgewinnsteuer – steueroptimiert und transparent.
