Erbschafts- & Schenkungssteuer
Frühzeitige Beratung, steueroptimierte Planung und professionelle Abwicklung – damit Ihr Vermögen dort ankommt, wo es hingehört.
⚠️ Wichtig: Lassen Sie sich beraten, bevor Sie vererben oder verschenken!
Viele Menschen unterschätzen die steuerlichen Konsequenzen einer Schenkung oder eines Erbgangs. Eine frühzeitige Beratung durch Rickenbach Treuhand kann unangenehme Steuerüberraschungen verhindern – und Ihnen helfen, Ihr Vermögen steueroptimiert zu übertragen.
Erbschafts- und Schenkungssteuer in der Schweiz
In der Schweiz wird die Erbschafts- und Schenkungssteuer kantonal geregelt – es gibt keine einheitliche Bundesregelung. Die Steuerpflicht, die Steuersätze und die Freibeträge variieren deshalb stark von Kanton zu Kanton. Direkte Nachkommen (Kinder, Enkel) sind in den meisten Kantonen von der Erbschaftssteuer befreit – für weitere Verwandte und Dritte kann die Steuer jedoch erheblich sein. Eine sorgfältige Planung im Voraus kann die Steuerlast erheblich reduzieren oder ganz vermeiden.
💡 Je nach Verwandtschaftsgrad und Kanton kann die Erbschafts- oder Schenkungssteuer zwischen 0% und über 40% betragen. Eine frühzeitige Beratung lohnt sich immer.
Unsere Leistungen
Rickenbach Treuhand GmbH begleitet Sie umfassend rund um das Thema Erbschaft und Schenkung – von der frühzeitigen steuerlichen Beratung bis zur vollständigen Abwicklung.
Vorausschauende Beratung
Beratung vor der Schenkung oder Erbschaft – damit Sie wissen, welche steuerlichen Konsequenzen eine Übertragung hat.
Deklaration & Steuererklärung
Korrekte und konforme Deklaration der Erbschaft oder Schenkung in der Steuererklärung – vollständig und fristgerecht.
Vorsorgeplanung
Beratung zur steueroptimalen Vermögensübertragung – 3. Säule, Liegenschaften, Schenkungen zu Lebzeiten.
Erbteilung & Beratung
Beratung bei der Erbteilung – faire Aufteilung des Nachlasses unter Berücksichtigung steuerlicher und rechtlicher Aspekte.
Verwaltung Erbengemeinschaft
Als neutrale Partei übernehmen wir die Verwaltung und Koordination von Erbengemeinschaften – professionell und unparteiisch.
Prüfung Steuerbescheid
Kontrolle der Veranlagung und Einsprache bei fehlerhafter Berechnung durch die Steuerbehörde.
Wann sollten Sie sich beraten lassen?
Je früher Sie sich mit dem Thema befassen, desto mehr Gestaltungsmöglichkeiten stehen Ihnen offen. Wir empfehlen eine frühzeitige Beratung in folgenden Situationen:
Vor einer geplanten Schenkung (Geld, Liegenschaften, Wertschriften)
Bei der Planung eines Erbvorbezugs oder einer Übergabe
Bei der Erstellung oder Überprüfung eines Testaments
Nach dem Tod eines Angehörigen – Abwicklung des Nachlasses
Bei Uneinigkeit in einer Erbengemeinschaft
Bei der Übertragung eines Unternehmens an die nächste Generation
🤝 Verwaltung von Erbengemeinschaften – wir als neutrale Partei
Wenn mehrere Erben involviert sind, entstehen häufig Spannungen und Uneinigkeiten. Rickenbach Treuhand übernimmt auf Wunsch die neutrale Verwaltung und Koordination der Erbengemeinschaft – von der Inventarisierung des Nachlasses über die laufende Verwaltung bis zur abschliessenden Teilung. Wir sorgen für Transparenz, Fairness und eine professionelle Abwicklung.
Kosten unserer Dienstleistung
Die Kosten richten sich nach dem Umfang und der Komplexität des jeweiligen Falls. Für ein erstes Beratungsgespräch und eine Einschätzung stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung – unverbindlich und transparent.
Erstberatung
Kostenlos
Unverbindliches Erstgespräch zur Einschätzung Ihrer Situation
Deklaration & Beratung
Nach Aufwand
Abhängig von Komplexität und Umfang des Falls
Erbschafts- und Schenkungssteuer – Beratung in der ganzen Deutschschweiz
Rickenbach Treuhand GmbH berät und begleitet Privatpersonen und Unternehmen in der ganzen Deutschschweiz rund um das Thema Erbschaft und Schenkung – mit besonderer Erfahrung in den Kantonen Aargau, Solothurn und Luzern. Ob Schenkungsplanung in Kölliken, Erbteilung in Aarau, Nachlassverwaltung in Olten oder Erbschaftssteuererklärung in Luzern – wir kennen die kantonalen Besonderheiten und sorgen für eine steueroptimale und rechtskonforme Abwicklung. Kontaktieren Sie uns frühzeitig – je eher wir in den Prozess eingebunden sind, desto mehr Gestaltungsmöglichkeiten stehen zur Verfügung.
Planen Sie eine Schenkung oder Erbschaft?
Lassen Sie sich frühzeitig beraten – kostenlos und unverbindlich.
